Die Berufsbezeichnung „Übersetzer” ist nicht gesetzlich geschützt. Daher kann sich jede/r so nennen und selbständig machen. So erklären sich die erheblichen Qualitäts­unterschiede. Nicht umsonst hat die Branche teilweise einen schlechten Ruf. Fragen Sie Ihren Dienstleister nach seiner Qualifikation und Erfahrung.

Nichts ist schwerer zu normen als Menschen und ihre Sprache. Dennoch gibt es zwei Ansätze: die generelle ISO-Zertifizierung oder die Alternativnorm DIN EN 15038, die speziell auf die Übersetzungsbranche ausgerichtet ist. Darin sind u.a. die Ablauforganisation, die Qualifizierung und Auswahl der Übersetzer sowie die erforderlichen Arbeitsmittel und Prüfprozesse geregelt.

Jedes Übersetzungsprojekt stellt andere Anforderungen in punkto Fachgebiet, Komplexität, Terminologie etc. Nur professionelle Freelancer bzw. Agenturen mit entsprechendem fachlichem Hintergrund sind diesen Anforderungen gewachsen.

Tipps:

Lassen Sie sich nicht von Hochglanzbroschüren blenden. Fragen Sie am Telefon direkt nach

- der Qualitätssicherung: gibt es erprobte Geschäftsprozesse?

- nach der IT-Struktur: wie wird die Archivierung sichergestellt?

- einschlägiger Fachkompetenz: ist der Dienstleister spezialisiert oder kann er „alles”?

- Erfahrung mit Texten Ihrer Art: es ist ein himmelweiter Unterschied, ob Sie einen PR-Text, einen Vertrag oder eine Technische Dokumentation zu übersetzen haben.

- Kundenreferenzen: hat der Dienstleister Ihre Textart schon übersetzt?

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Christine Holtz-Stosch ist Geschäftsführerin der Holtz-Stosch GmbH.

Holtz-Stosch GmbH - Fachübersetzungen

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