Auf den ersten Blick ist die Übersetzung von Visitenkarten in asiatische Sprachen unproblematisch. Der Teufel steckt aber im Detail. Generell ist es sinnvoll, eine Seite ins Englische und eine Seite in die Zielsprache zu übersetzen. Eine mögliche landessprachliche Version könnte so aussehen:

Firmenname: auf Deutsch lassen und lautmäßig „übersetzen“

Firmenzusatz: inhaltlich übersetzen

Adressblock: auf Deutsch lassen

Name der Person: lautmäßig „übersetzen“

Funktion und Titel der Person: inhaltlich übersetzen

Übrigens hat die wörtliche Übersetzung von „Ltd.“ oder „GmbH“ in Japan einen negativen Touch. Diese Rechtsform gilt als nicht besonders vertrauenswürdig. Daher sollte man die europäischen Abkürzungen übernehmen.

Tipp: Klären Sie vor Auftragsvergabe an Ihren Übersetzungsdienstleister intern ab, was wie übersetzt bzw. auf Deutsch gelassen werden soll.

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Christine Holtz-Stosch ist Geschäftsführerin der Holtz-Stosch GmbH.

Holtz-Stosch GmbH - Fachübersetzungen

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